Esterer Aktiengesellschaft: Delisting
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Der Vorstand der Esterer AG, Altötting, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Notiz der Aktien der Esterer AG im Freiverkehr der Börse München zu widerrufen. Der Antrag auf Einstellung der Notiz wird heute gestellt. Über den Widerruf der Einbeziehung der Aktien entscheidet die Börse München.
Vor dem Hintergrund der Einführung der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) im Juli 2016 hat sich die Gesellschaft zu diesem Schritt entschlossen, da sich mit dieser Einführung die Folgepflichten für den Freiverkehr deutlich erhöhen werden. So wird insbesondere die Pflicht zur Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen und zum Führen von Insiderverzeichnissen eingeführt, was den Verwaltungsaufwand für die Gesellschaft deutlich erhöhen würde.
Die Allerthal-Werke AG, Köln, wird als Mehrheitsaktionärin der Esterer AG (aktuell angabegemäß 83,4 % des Grundkapitals) den außenstehenden Aktionären ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot (Barangebot) in Höhe von EUR 250,60 je nennwertloser Namensstückaktie der Esterer AG unterbreiten. Hierzu hat uns die Allerthal-Werke AG folgendes mitgeteilt:
Das Erwerbsangebot wird voraussichtlich wertpapiertechnisch durch die Solventis Wertpapierhandelsbank begleitet und zeitnah im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Das Erwerbsangebot ist auf insgesamt 1.742 Namensstückaktien der Esterer AG (entspricht 10,6 % des Grundkapitals) beschränkt, die sich noch nicht im Besitz der Allerthal-Werke AG befinden. Aktionäre mit einem Aktienbesitz von bis zu 75 Aktien werden bei der Annahme des Angebots bevorrechtigt und können ihren Gesamtbestand im Rahmen des Angebots veräußern.
Köln, den 27. April 2016
Esterer Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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